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Satzung der Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit Baden-Württemberg e. V. Die Landesarbeitsge...
Vorsorge ist wichtig. Deswegen werden für drei- bis sechsjährige Kinder zwei – in bestimmten Fällen auch drei – zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen angeboten. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Bildquelle: proDente e.V.
Der Gesetzgeber hat für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen eingeführt. Die Kosten dafür werden von den Krankenkassen übernommen. Im Rahmen der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen betreut der Zahnarzt Ihr Kind in zwei Untersuchungen, in besonderen Fällen auch in einer dritten.
Zwischen dem 30. und dem 42. Lebensmonat findet die erste zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung bei komplettem Milchgebiss statt, in der Regel also mit drei Jahren.
Zwischen dem 49. und dem 72. Lebensmonat erfolgt dann die zweite Untersuchung, also in der Regel im Alter zwischen vier und sechs Jahren.
Daneben gibt es die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen, die bereits mit der Schwangerschaft beginnen.
Die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen tragen die Bezeichnung UZ 1 bis UZ 6. Sie sollten genau wie die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stets in dem von den Zahnmedizinern vorgeschlagenen Zeitraum wahrgenommen werden, und zwar:
UZ
A: Schwangerschaft Beginn
B: Schwangerschaft Ende
UZ 1
6.-9. Mona
UZ 2
A: 2 Jahre
B: 2 1/2 Jahre
UZ 3
A: 3 Jahre
A: 3 1/2 Jahre
UZ 4
A: 4 Jahre
B: 4 1/2 Jahre
UZ 5
A: 5 Jahre
B: 5 1/2 Jahre
UZ 6
6 Jahre
Von den empfohlenen Untersuchungen UZ 1 bis UZ 6 und den darin enthaltenen Untersuchungs- und Beratungsleistungen haben die gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Teil als Vertragsleistung anerkannt.
Kinder-Früherkennungsuntersuchungen (FU) auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten:
FU 1
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom
30. bis 42. Lebensmonat = 2 1/2 bis 3 1/2 Jahre
FU 2
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung eines Kindes vom
49. bis 72. Lebensmonat = 4 bis 5 1/2 Jahre
FU 3
Zahnärztliche Früherkennungs-
untersuchung eines Kindes im 6. Lebensjahr mit hohem Kariesrisiko
Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis!
Die zahnmedizinische Wissenschaft hat die Entstehung von Karies und Zahnfleischerkrankungen gründlich erforscht und bewiesen, dass die Karies durch richtige Vorsorge vermieden werden kann. Studien belegen, dass die Karies insbesondere in Baden-Württemberg weit zurückgegangen ist. Leider gibt es immer noch Kinder mit einem hohen Anteil kariöser Zähne. Dies zeigt sich auch bei den Milchzähnen. Durch Früherkennung sind aufwendige Behandlungen oft vermeidbar. Daher sind sechs Überweisungsmöglichkeiten vom Kinderarzt zum Zahnarzt ab dem 6. Lebensmonat bis zum 64. Lebensmonat (U5 bis U9) vorgesehen. Der Kinderpass soll helfen regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen beim Kind vorzunehmen.
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12. und 13. April 2021
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